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   BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65   

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https://dejure.org/1965,593
BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65 (https://dejure.org/1965,593)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1965 - 4 ARs 2/65 (https://dejure.org/1965,593)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1965 - 4 ARs 2/65 (https://dejure.org/1965,593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 198
  • NJW 1965, 1146
  • MDR 1965, 501
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1959 - 4 StR 171/59
    Auszug aus BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65
    Auch nach deutschem Recht kann ein Strafbefehl, von dessen Zustellung der Betroffene keine Kenntnis erlangt hat, rechtskräftig und vollstreckbar werden (§ 410 StPO; BGH NJW 1959, 1741).
  • RG, 27.04.1931 - 10 TB 39/30

    1. Die Rechtskraft eines wegen der Tat gegen den Verfolgten im Auslande

    Auszug aus BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65
    Daher ist die Frage, ob eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt, nur nach dem Recht des Staates zu beurteilen, dessen Gericht sie erlassen hat (locus regit actum, RGSt 65, 269).
  • BGH, 18.03.2024 - 5 StR 12/23
    b) Mit dem Abschluss der Strafverfolgung endet zugleich die Verfolgungsverjährung (BGH, Urteil vom 27. November 1964 - 3 StR 53/64, insoweit in BGHSt 20, 115 nicht abgedruckt; Beschluss vom 31. März 1965 - 4 ARs 2/65, BGHSt 20, 198, 200; Urteil vom 29. November 1972 - 2 StR 498/72; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 2251), deren Gegenstand die Strafverfolgung ist (vgl. § 78 Abs. 3 StGB); denn eine nicht mehr statthafte - und deshalb nicht mehr stattfindende - Strafverfolgung kann der Verfolgungsverjährung denklogisch nicht unterliegen (vgl. RGSt 76, 46, 48; RGSt 69, 8, 10; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 142, 143; LR/Schuster, StPO, 27. Aufl., § 362 Rn. 7).

    aa) Dass die Verfolgungsverjährung mit der Rechtskraft des Strafurteils endet, wird bestätigt durch § 79 Abs. 6 StGB, wonach mit der Rechtskraft eines - eine Strafe oder Maßregel (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB) verhängenden - Strafurteils die Vollstreckungsverjährung beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 1965 - 4 ARs 2/65, BGHSt 20, 198, 200).

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; 75, 1, 19 f.; BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411; BGHSt 20, 198, 201 f.; 30, 55, 61; 32, 314, 319, 324 ff.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270, 271; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 269; Thür.
  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Denn in dem Vorlegungsbeschluß, wie auch in der Antragsschrift des Generalstaatsanwalts, wird nicht dargelegt, in welcher Hinsicht ein derartiger Verstoß gegen "von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze"(BGHSt 20, 198, 202) [BGH 31.03.1965 - 4 ARs 2/65] vorliegen kann.

    Falls mit der Berufung auf den ordre public hier die Verfassungswidrigkeit des Europäischen Auslieferungsübereinkommens geltend gemacht werden soll, weil es die Auslieferung eines nach italienischem Recht in Abwesenheit Verurteilten ermöglicht, dem - im Gegensatz zum französischen und zum belgischen Recht, die ebenfalls das Abwesenheitsurteil kennen, jedoch dessen Aufhebung aufgrund eines von dem Verurteilten nach seiner Ergreifung eingelegten Rechtsmittels ermöglichen (vgl. BGHSt 20, 198, 202) [BGH 31.03.1965 - 4 ARs 2/65] - kein Rechtsmittel mehr zusteht, wäre im übrigen auch nicht der Bundesgerichtshof zur Entscheidung berufen (vgl. BGHSt 14, 175, 178) [BGH 16.03.1960 - 4 ARs 46/59].

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.03.1965 (BGHSt 20, 198) legt der Senat diese Erklärung seiner Entscheidung zugrunde, auch wenn der Verurteilte die in seiner Abwesenheit ergangenen Urteile nach seiner Überstellung durch einen Widerspruch nach Art. 489 der französischen Strafprozessordnung beseitigen kann.
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 20, 198, 202 [BGH 31.03.1965 - 4 ARs 2/65] zum Ausdruck gebracht (vgl. auch BGHSt 30, 55, 61) [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80].
  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes

    c) Daher stünde - weil nach deutschem Recht Vollstreckungsverjährung eingetreten ist - Art. 10 EuAlÜbk der Auslieferung entgegen (vgl. BGHSt 20, 198, 200; 23, 151, 155 f.), es sei denn, die Regelung des § 60 Abs. 2 Nr. 4 öStGB (Nichteinrechnung der Zeiten in die Verjährungsfrist, in denen sich der Verurteilte im Ausland aufhält) fände über Art. IV öErgV oder Art. 62 Abs. 1 SDÜ, wonach für die "Unterbrechung der Verjährung" allein die Vorschriften des ersuchenden Staates maßgebend sind, Berücksichtigung.
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01

    Überstellung: Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Strafurteils gegen

    Das Urteil ist nach dem maßgeblichen schweizerischen Recht (BGHSt 20, 198 [200 f.]) rechtskräftig und vollstreckbar.
  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

    Angesichts dieses Verfahrensverlaufs liegen keine Anhaltspunkte vor, dass das polnische Verfahren nicht mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG Bestandteil des in der Bundesrepublik geltenden innerstaatlichen Rechts ist, vereinbar ist (vgl. BVerfGE 63, 332; 59, 280; NJW 1991, 1411 m.w.N.; BGHSt 47, 120; 20, 198; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; KG StV 1993, 207).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus

    Die dem Verfolgten nach Art. 187 der belgischen Strafprozessordnung eingeräumte Möglichkeit des Einspruchs reichte in der derzeitigen Gesetzesfassung (vgl. hierzu aber Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Loseblattkommentar, 2. Auflage 1984, § 73 IRG unter Hinweis auf BGHSt 20, 198 ff.) jedenfalls in vorliegender Sache zur Wahrung der angemessenen Verteidigungsrechte des Verfolgten nicht aus.
  • OLG Zweibrücken, 07.08.2006 - 1 Ausl 16/05

    Zulässigkeit der Auslieferung: Verurteilung durch belgisches Abwesenheitsurteil

    Soweit grundsätzlich die Auslieferung zur Vollstreckung belgischer Abwesenheitsurteile mit der Begründung als zulässig erachtet wird, der Angeklagte könne nach Art. 187 der belgischen Strafprozessordnung das Urteil bis zum Eintritt der Verjährung durch einfachen Einspruch beseitigen (BGHSt 20, 198;Grützner/Pötz Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 2. Aufl. § 73 IRG Rn 88), muss jedoch gewährleistet sein, dass dem Verfolgten dieser nachträgliche Rechtsschutz auch tatsächlich zur Verfügung steht.
  • OLG Frankfurt, 19.01.2004 - 6 W 159/03

    Beschwerde gegen die Ordnungsgeldverhängung wegen Zuwiderhandlung gegen eine

  • BGH, 29.11.1972 - 2 StR 498/72

    Beginn und Lauf der Strafverfolgungsverjährung - Bedeutung der

  • OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
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